Ich biete Ihnen meine Unterstützung bei der Antragstellung, einer Höherstufung und dem Widerspruch an. Dabei unterstütze ich Sie tatkräftig und wir erledigen den Schriftverkehr gemeinsam. Auf Wunsch bin ich gerne bei der Begutachtung des sozialmedizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK, MEDICPROOF, SMD) an Ihrer Seite und führe, je nach Wunsch und Bedarf, mit meinem Fachwissen das Gespräch für Sie.
Die Begutachtung findet nach den gültigen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches statt.
Bei Ihrem Begutachtungstermin werden durch den Gutachter des MDK / MEDICPROOF / SMD folgende Punkte abgefragt und erfasst:
Jetzt geht es um die Feststellung, wie selbstständig oder unselbstständig ein pflegebedürftiger Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Was kann er noch selbst oder mit geringer Unterstützung (der Pflegeperson) machen, und was kann er nicht mehr. In folgenden Lebensbereichen (in der Begutachtung als Module bezeichnet) kann die pflegebedürftige Person auf die Hilfe durch andere angewiesen sein:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Entsprechend der Selbstständigkeit wird jede Frage mit Punkten bewertet. Je selbstständiger eine Person ihr tägliches Leben noch bestreiten kann, umso weniger Punkte gibt es.
Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
Modul 8: Haushaltsführung
Die Module 7 und 8 werden nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Sie ermöglichen den Pflegeberaterinnen und -beratern die Pflegebedürftigen, in Bezug auf weitere Angebote oder Sozialleistungen zu beraten oder einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen.
Zum Schluss erstellt der Gutachter ein Pflegegutachten und übermittelt dieses zusammen mit einer Empfehlung des zu bewilligenden Pflegegrades (früher Pflegestufe) an die Pflegekasse.
Auf dieser Grundlage wird die Pflegekasse einen Pflegegrad bewilligen bzw. bei einer erreichten Punktzahl von weniger als 12,5 ablehnen.
Grad der Selbstständigkeit | Gewichtete Punktzahl | Pflegegrad |
---|---|---|
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis unter 27 | 1 |
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | ab 27 bis unter 47,5 | 2 |
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 3 |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Ab 70 bis unter 90 | 4 |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | Ab 90 bis 100 | 5 |
Sind Sie mit der Einschätzung des Gutachters nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen.
Auf Ihren Wunsch hin kann ich mir vorab einen unabhängigen Überblick über Ihre Pflegebedürftigkeit verschaffen und diesen für Sie richtig einschätzen. Des Weiteren ist meine Anwesenheit bei der Begutachtung durch den MDK, den MEDICPROOF bzw. SMD selbstverständlich ebenfalls möglich.